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AGBs

Allgemeine Vertragsbedingungen
§1 Vertragsgrundlagen
Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und dem Fair-Lernzirkel, Michael Dietsche, St. Georgener Str. 7, 79111 Freiburg zustande. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen sind Grundlage jeder Geschäftsbeziehung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§2 Preise und Bezahlung
1. Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses jeweils geltenden Preisliste.
2. Die Bezahlung erfolgt am 1. des jeweiligen Monates im Voraus per
Bankeinzug. Falls die Lastschrift durch die Bank nicht ausgeführt wird,
wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 10,- fällig. Per Überweisung ist die Zahlung bis zum 10. des jeweiligen Monates auf unser Konto (auf Rechnung). Die Höhe der Rechnung richtet sich nach der Anzahl der vertraglich vereinbarten Unterrichtsstunden pro Woche.
Sie erhalten die monatliche Rechnung für den laufenden Monat im
Voraus.
§3 Kleingruppen / Unterrichtstermine
Der Unterricht erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, in
Minigruppen bis max. 6 Schülern. Die Unterrichtstermine werden von
uns in Absprache mit den Teilnehmern oder deren Eltern festgelegt und
sind verbindlich. Eine Kopie dieser Termine wird bei der Anmeldung
ausgehändigt. Änderungswünsche des Schülers können nach Absprache mit uns jederzeit erfo lgen. Eine Verlegung aus betrieblichen Gründen ist uns gestattet sofern sie bis 11.00 Uhr des jeweiligen Tages mitgeteilt wird.
§4 Unterrichtsabsagen
1. Eine Absage seitens des Schülers bzw. der Eltern ist nur im Krankheitsfall und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder aus schulischen Gründen nur bei Vorlage einer entsprechenden Schulbestätigung möglich. Die Bestätigung muss bei uns spätestens drei Tage nach Unterrichtsausfall eingegangen sein. Aus Planungs-gründen sind wir weiter darauf angewiesen, dass Sie uns die
Unterrichtsabsage bis spätestens 11.00 Uhr des Tages mitteilen, an
dem der Unterricht stattfinden sollte. Nur bei Vorlage der geforderten
Bestätigung kann der Unterricht nach Absprache innerhalb 14 Tagen
nachgeholt werden. Danach verfallen die abgesagten Stunden.
2. Diese Absage kann per Mail, als Nachricht auf dem Anrufbeantworter
oder telefonisch erfolgen.
3.Der Zeitpunkt von 11.00 Uhr ist unbedingt einzuhalten. Bei einer
Absage nach 11.00 Uhr werden die vereinbarten Stunden berechnet.
§5 Ferienregelung
1. Ein Unterricht während der Ferien ist für den Schüler freiwillig und
richtet sich nur nach dem von uns angebotenen Ferienprogramm das
aus einer Kernbetreuung für die Hauptfächer besteht.
2. Unterrichtsbeginn nach den Ferien
Der Unterricht wird wieder am 1. Schultag nach den Ferien zum
festgelegten Tag und Uhrzeit wie vor den Ferien fortgesetzt.
Unentschuldigtes Fehlen wi rd in Rechnung gestellt.
§6 Unterrichtsausfall
Kann ein Unterrichtstermin aus betrieblichen Gründen unsererseits
(z.B. Erkrankung der Lehrkraft) nicht stattfinden, so haben Sie einen
Anspruch auf Rückzahlung der von Ihnen bezahlten Stunde(n). Weitere
diesbezügliche Ansprüche sind ausgeschlossen.
§7 Aktuelle Vertragsübersicht
In regelmäßigen Zeitabständen erhalten sie eine Übersicht über den
aktuellen Stand Ihrer Nachhilfevereinbarung. Beachten Sie die
Laufzeit des Vertrages und die Anzahl der noch offenen Stunden.
Offene Stunden verfallen nach Ende der Laufzeit.
§8 Haftungsausschluss
1. Die Haftung für jegliche Schadensfälle auf dem Weg zu unserem
Unterricht und auf dem Weg zurück ist ausgeschlossen. Anderes gilt
nur, sofern ein gesetzlich zwingender Haftungstatbestand erfüllt ist
und Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
2. Das in Ziffer 1 genannte Wegerisiko ist von Ihnen zu tragen und
z.B. in Form einer Versicherung oder durch persönliche Begleitung
reduzierbar.
3. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung, aus
positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
aus unerlaubter Handlung und aus sonstigen gesetzlichen oder
vertraglichen Haftungstatbeständen sind ausgeschlossen, soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits oder
unserer Erfüllungsgehilfen vorliegt.
4. Die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 3 gilt nicht bei Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit oder Sachschäden oder Schäden
aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten
(„Kardinalspflichten“) oder wenn Sie aufgrund eines besonderen
Vertrauenstatbestandes auf die ordnungsgemäße Pflichterfüllung
vertrauen. Beruht die hierauf gegründete Haftung nicht auf
Pflichtverletzungen von Geschäftsführer(n)/innen oder leitenden
Angestellten unsererseits, so ist die Haftung auf den Ersatz des
unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für
Folgeschäden, insbesondere entgangenem Gewinn, begrenzt.
5. In jedem Fall der Haftung ist diese auf von uns vorhersehbare
typische Schäden begrenzt. Sie sind verpflichtet uns auf besondere
Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche
Schadenshöhen hinzuweisen.
6. Lehrkräfte sind keine Geschäftsführer(-innen) und keine leitenden
Angestellten sofern dies nicht ausdrücklich von uns mitgeteilt wird.
7. Wir haften nicht, wenn aufgrund eines Schadensereignisses dem
Geschädigten ein unmittelbarer Anspruch gegen einen Dritten
zusteht. Sind wir Anspruchsinhaber aber nicht Geschädigter, so
werden wir den Anspruch auf Verlangen abtreten.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg i.Br., sofern kein
anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand vorliegt.
2. Sofern eine der in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen
unwirksam sein sollte bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche,
die die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit und unter
größtmöglicher Beibehaltung der im vorhandenen Vertrag
abgebildeten Interessenlage getroffen hätten.
Freiburg im Januar 2010
Fair – Lernzirkel
Michael Dietsche